Finanzierung

Krankenkassen (gesetzliche wie private) zahlen ausschließlich Behandlungen von Belastungen mit Krankheitswert.

Nicht bezahlt werden in der Regel:

  • Paarberatung und Ehetherapie
  • Coaching
  • Mediation
  • Trainings
  • Supervision

Anders ist es bei Leistungen über den Heilpraktiker, wenn sie eine Zusatzversicherung haben.

Solltet ihr noch keine Zusatzversicherung besitzen und wollt eine Therapie über den Heilpraktiker in Psychotherapie beginnen, wäre es überlegenswert, eine Versicherung abzuschließen (gerne könnt ihr mich dazu kontaktieren).

Häufig liegen die Ursachen psychosozialer Probleme im Job oder auch in der Familie oder eben in der eigenen Ehe. Diese Stressfaktoren können zu psychischen und damit zu klinisch relevanten Belastungen führen.

Gerade in und nach der Covid 19 Pandemie wurde klar, dass die eigene psychische Gesundheit und unser Wohlbefinden sehr wichtige Faktoren sind. Langanhaltende Stressbelastungen münden häufig in psychosomatischen Störungen, Burn-Out, Depressionen oder Angststörungen. Sollte es durch Stressoren zu Symptomen kommen, ist es wichtig abzuklären, ob eine Kurzzeittherapie möglich ist und diese von der Krankenkasse bezuschusst oder bezahlt wird.

Das selbe gilt auch für Kinder und Jugendliche. Sollte dein Kind Störungssymptome zeigen, könntest du gerne einen Termin bei mir vereinbaren.

Kurzzeittherapie:  5-20 Sitzungsstunden pro Jahr

Ihr Hausarzt verschreibt dir eine ambulante Therapie?

Benötigst du aufgrund der krankmachenden Situation einen Therapieplatz und hat dir der Arzt eine solche verordnet, wirst du feststellen, dass die für Kassen zugelassenen Praxen für Psychotherapie extrem überlastet sind. Deshalb erstatten viele Krankenkassen auch immer öfter Therapiestunden von Psychologen oder Psychotherapeuten (HP) ganz oder teilweise.

Private Krankenversicherungen haben, je nach Vertragsumfang, die Möglichkeit eine psychotherapeutische Behandlung und/oder Heilpraktiker Leistungen zu übernehmen.

Solltet ihr vom Hausarzt eine Überweisung haben, so könnt ihr eben einen Therapieplatz bei einem approbierten kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten suchen. Diese werden euch von den Krankenkassen vorgeschlagen. Solltet ihr mehr als 5 Ablehnungen auf einen zeitnahen Therapieplatz erhalten, notiert ihr euch den Namen und das Datum an den ihr die von eurer Krankenkasse vorgeschlagenen Therapeuten und versucht dort euren Anspruch auf einen Therapieplatz durchzusetzen.

Wartezeiten über 3 Monate sind grundsätzlich inakzeptabel.

Kostenerstattungsverfahren:

Was müsst ihr bei der Krankenkasse nachweisen?

  • Ihr habt versucht, einen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Therapeuten zu erhalten.
  • Mindestens 5 Therapeuten konnten keinen zeitnahen Termin anbieten.
  • Die Dringlichkeit der Kurzzeittherapie wurde vom Hausarzt festgestellt und attestiert. Ihr habt einen Überweisungsschein erhalten und es kann zu einer Verschlechterung der Symptome bei Nichtbehandlung kommen.
  • Ihr habt eine schriftliche Aufforderung an die Krankenkasse gestellt, euch binnen kurzer Zeit (1-2 Wochen) einen Termin bei einem Psychotherapeuten zu organisieren.
  • Sollte dies nicht möglich sein, könnt ihr euch selbst einen Therapeuten suchen und vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse die Erstattung für die Kosten nach § 13 Absatz 3 SGB V beantragen.
  • Wird dies abgelehnt, könnt ihr Widerspruch einlegen.

Bitte beachtet: Ich rechne mit euch direkt ab und nicht mit den Krankenkassen.

Bitte nehmt für die Kosten der Therapieeinheit Bargeld mit und bezahlt bei mir vor Ort.

Die Rechnung könnt ihr bei eurer Krankenkasse einreichen und erhaltet evtl. einen Teil des Rechnungsbetrages (oder den kompletten Betrag) erstattet. Wenn die Kasse nur einen Zuschuss leistet, könnt ihr eine steuerliche Absetzbarkeit erwähnen.

Bei mir erhaltet ihr zeitnah einen Termin.